Rückrufaktion von Artikel-Nr. MU 5F 401, Zwitscherflöte, bzw. Lotusflöte aus Bambus, verziert

Sehr geehrte Kunden,
Uns wurde vom Amt für Lebensmittelüberwachung mittgeteilt, dass bei einigen, der ab dem 01.12.2009 bis 07.07.2010 verkauften Exemplaren eine gesundheitsschädigende Wirkung (Reizung der Atemwege) nicht auszuschliessen ist ! Am 23.07.2010 war der Verbleib von 40 Stück dieser Flöten noch ungeklärt.

Um jegliches Risiko auszuschliessen und im Sinne des Vorsorgeprinzips sind diese Flöten nicht mehr zu verwenden.
Von der Rückrufaktion betroffen sind alle Zwitscherflöten, die ab dem 30.11.2009 bis 07.07.2010 bei uns erworben wurden.
Unsere Kunden können diesen Artikel hier vor Ort zurückgeben oder unter Angabe der Kontodaten auf dem Postweg zurücksenden.
Selbstverständlich erstatten wir Ihnen den Kaufpreis umgehend.
Stand: 23.07.2010